Eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel für Behandlungen von Heilpraktikern und Heilpraktikern für Psychotherapie nicht möglich.
Von den privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen werden die Kosten teilweise erstattet. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum ist individuell, je nach Versicherer und abgeschlossener Versicherung.
Ihr Vorteil als Selbstzahler bei einer Psychotherapie:
Sie bekommen umgehend Hilfe und Begleitung, haben weder lange Wartezeiten noch Bürokratie mit Ihrer Krankenkasse. Es entfällt somit die Diagnose einer psychischen Störung und deren Übermittlung an Ihre Krankenkasse. Dies ist ein erheblicher Vorteil für Sie. Denn solche langfristig in Dateien gespeicherten Informationen können von erheblichem Nachteil werden, z.B. wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen oder wenn Sie beabsichtigen, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen. Regelmäßig werden dazu Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Um dies zu vermeiden, bevorzugen Patienten nicht selten den Weg des Privatzahlers.
Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen:
Abhängig von Ihrem vertraglichen Tarif mit Ihrer Krankenkasse kann meine Leistung anteilig durch Ihre Krankenkasse (private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung) übernommen werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Ansprechpartner. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Private Krankenversicherungen haben eine unterschiedliche Handhabung bei der Erstattung der Honorare für Psychotherapie. Die Privatkassen können Psychotherapie auf 20 Stunden jährlich begrenzen und dürfen sich auch vorbehalten, die Kostenübernahme davon abhängig zu machen, ob sie für psychotherapeutische Behandlungen vorher eine schriftliche Zusage erteilt haben. Grundsätzliche Voraussetzung zur Erfüllung einer Leistungspflicht für psychotherapeutische Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz ist zunächst, dass der jeweilige Tarif eines Versicherten, gleich welcher Versicherung, Leistungen für die Behandlung durch Heilpraktiker vorsieht. Im Anschluss daran gilt es abzuklären, inwieweit „Psychotherapie“ in dem vorhandenen Vertrag oder einer entsprechenden Zusatzversicherung inbegriffen ist oder explizit ausgeschlossen wird. Auch die Erstattungshöhe richtet sich immer nach dem jeweils individuell abgeschlossenen Vertrag oder Tarif.
Psychotherapie steuerlich geltend machen:
Mein Honorar für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendung für die Gesundheit und die Gesunderhaltung) geltend machen, wenn Sie Steuerzahler sind. Näheres finden Sie unter: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htm
Über die entsprechenden Freibeträge erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.
Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen:
Der Heilpraktiker kann Psychotherapie nicht selbst mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter der Voraussetzung jedoch, dass die approbierten Therapeuten unzumutbar lange Wartezeiten haben (d.h. von mehr als drei Monaten), ist auf Antrag des Patienten eine außervertragliche Erstattung eines Heilpraktikers und Heilpraktikers für Psychotherapie durch die gesetzlichen Kassen evtl. möglich.
Die genaue Wartezeit sollte bei den GKV erfragt werden. Die Therapie darf aber erst dann aufgenommen werden, wenn die Kasse dem Antrag stattgegeben hat. Dem Antrag auf Kostenerstattung sollte der Patient einen Nachweis über seine Anfragen und Wartezeiten bzw. Ablehnungen bei den einzelnen approbierten Therapeuten beifügen. Grundlegend sind hier die Regelungen gemäß § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V).
Coaching steuerlich geltend machen:
Mein Honorar für Coaching können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn das Coaching dazu dient, Kenntnisse in einem ausgeübten Beruf zu erhalten oder sich veränderten beruflichen Anforderungen anzupassen. Die Kosten können Sie möglicherweise als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Hinweise:
Die Pflicht zur Bezahlung der Behandlungshonorare für geleistete Psychotherapie-Sitzungen besteht unabhängig von einer Zu- oder Absage Ihrer Krankenkasse. Es gelten die Geschäftsbedingungen der Praxis für Psychotherapie, Psycho-Kinesiologie und Persönlichkeitsentwicklung - Dr. rer. nat. Marion Juliane Rehm - Heilpraktikerin für Psychotherapie.